Grünabfälle
Das Ablagern von pflanzlichen Abfällen an Waldrändern oder im Wald ist grundsätzlich verboten.
Die Entsorgung von Grünabfall erfolgt über die Biotonne bzw. die Grünabfallsammlungen des Landkreises, die zweimal jährlich stattfinden (27.03.2025 und 25.09.2025).
Das ganze Jahr über können Baum-, Strauch- und Grasschnitt, Laub, Unkraut, Blumen und Zierpflanzen über den Grüngutsack (120 l / 3,60 €) entsorgt werden; die Säcke sind beim REWE-Markt in Kreuzwertheim erhältlich. Sie werden bei jeder Biomüllabfuhr mitgenommen.
Am Haslocher Bauhof steht in den Sommermonaten für Bürgerinnen und Bürger aus Hasloch und Hasselberg an verschiedenen Samstagen ein Grünabfallcontainer für die Entsorgung von Schnittgut zur Verfügung. Die Grünabfälle müssen frei von Müll oder anderen Fremdstoffen sein. Angeliefert werden dürfen nur Gras-, Baum-, Hecken- und Strauchschnitt mit einem max. Durchmesser von 5 cm in haushaltsüblichen Mengen. Wurzelstücke werden nicht angenommen.
Die Öffnungszeiten für 2025 sind an folgenden Samstagen jeweils von 10 - 12 Uhr vorgesehen: 12. und 26. April, 10. und 24. Mai, 7. und 21. Juni, 5. und 19. Juli, 2., 16. und 30. August, 13. September, 11. und 25. Oktober sowie 8. November.
Sollte dies nicht ausreichend sein, besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Entsorgung von Grüngut, Rasenschnitt, Heckenschnitt und Wurzelstöcke beim Komposthof Gräder, Mittelbodenweg 6 in Oberwittbach.
Komposthof Gräder Tel. 09391 / 1506
Öffnungzeiten:
April - Oktober | November - März | |||
Montag, Mittwoch und Freitag |
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
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Dienstag und Donnerstag |
08:00 - 12:00 Uhr | 08:00 - 12:00 Uhr | ||
Samstag | 08:00 - 12:00 Uhr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Nach der überarbeiteten Bayerischen Luftreinhalteverordnung –BayLuftV– ist es seit 01.01.2017 nicht mehr erlaubt, pflanzliche Abfälle innerhalb geschlossener Ortschaften zu verbrennen. Für nähere Informationen: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPflAbfV/true