Grünabfälle

Das Ablagern von pflanzlichen Abfällen an Waldrändern oder im Wald ist grundsätzlich verboten.

Die Entsorgung von Grünabfall erfolgt über die Biotonne bzw. die Grünabfallsammlungen des Landkreises, die zweimal jährlich stattfinden (14.05.2024 und 18.09.2024).

Das ganze Jahr über können Baum-, Strauch- und Grasschnitt, Laub, Unkraut, Blumen und Zierpflanzen über den Grüngutsack (120 l / 3,60 €) entsorgt werden; die Säcke sind beim REWE-Markt in Kreuzwertheim erhältlich. Sie werden bei jeder Biomüllabfuhr mitgenommen.

Am Haslocher Bauhof steht in den Sommermonaten für Bürgerinnen und Bürger aus Hasloch und Hasselberg an verschiedenen Samstagen ein Grünabfallcontainer für die Entsorgung von Schnittgut zur Verfügung. Die Grünabfälle müssen frei von Müll oder anderen Fremdstoffen sein. Angeliefert werden dürfen nur Gras-, Baum-, Hecken- und Strauchschnitt mit einem max. Durchmesser von 5 cm in haushaltsüblichen Mengen. Wurzelstücke werden nicht angenommen.
Die genauen Öffnungszeiten sind im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Sollte dies nicht ausreichend sein, besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Entsorgung von Grüngut, Rasenschnitt, Heckenschnitt und Wurzelstöcke beim Komposthof Gräder, Mittelbodenweg 6 in Oberwittbach.
Komposthof Gräder     Tel.  09391 / 1506
Öffnungzeiten:

März - Juni Juli - August September - Oktober November - Februar
Montag - Freitag     08:00 - 12:00 Uhr     08:00 - 12:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr geschlossen 13:00 - 18:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr
Samstag 08:00 - 12:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr

An folgenden Tagen hat der Komposthof geschlossen: 15. August 2024.

Nach der überarbeiteten Bayerischen Luftreinhalteverordnung –BayLuftV– ist es seit 01.01.2017 nicht mehr erlaubt, pflanzliche Abfälle innerhalb geschlossener Ortschaften zu verbrennen. Für nähere Informationen: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPflAbfV/true