Grünabfälle
Das Ablagern von pflanzlichen Abfällen an Waldrändern oder im Wald ist grundsätzlich verboten.
Die Entsorgung von Grünabfall erfolgt über die Biotonne bzw. die Grünabfallsammlungen des Landkreises, die zweimal jährlich stattfinden (14.05.2024 und 18.09.2024).
Das ganze Jahr über können Baum-, Strauch- und Grasschnitt, Laub, Unkraut, Blumen und Zierpflanzen über den Grüngutsack (120 l / 3,60 €) entsorgt werden; die Säcke sind beim REWE-Markt in Kreuzwertheim erhältlich. Sie werden bei jeder Biomüllabfuhr mitgenommen.
Am Haslocher Bauhof steht in den Sommermonaten für Bürgerinnen und Bürger aus Hasloch und Hasselberg an verschiedenen Samstagen ein Grünabfallcontainer für die Entsorgung von Schnittgut zur Verfügung. Die Grünabfälle müssen frei von Müll oder anderen Fremdstoffen sein. Angeliefert werden dürfen nur Gras-, Baum-, Hecken- und Strauchschnitt mit einem max. Durchmesser von 5 cm in haushaltsüblichen Mengen. Wurzelstücke werden nicht angenommen.
Die genauen Öffnungszeiten sind im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Sollte dies nicht ausreichend sein, besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Entsorgung von Grüngut, Rasenschnitt, Heckenschnitt und Wurzelstöcke beim Komposthof Gräder, Mittelbodenweg 6 in Oberwittbach.
Komposthof Gräder Tel. 09391 / 1506
Öffnungzeiten:
März - Juni | Juli - August | September - Oktober | November - Februar | |
Montag - Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr | 08:00 - 12:00 Uhr | 08:00 - 12:00 Uhr | 08:00 - 12:00 Uhr |
13:00 - 18:00 Uhr | geschlossen | 13:00 - 18:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr | |
Samstag | 08:00 - 12:00 Uhr | 08:00 - 12:00 Uhr | 08:00 - 12:00 Uhr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Vom 16. - 21.12.2024 von Montag bis Samstag nur von 8.00 - 12.00 Uhr geöffnet.
Vom 23.12.2024 - 06.01.2025 geschlossen.
Nach der überarbeiteten Bayerischen Luftreinhalteverordnung –BayLuftV– ist es seit 01.01.2017 nicht mehr erlaubt, pflanzliche Abfälle innerhalb geschlossener Ortschaften zu verbrennen. Für nähere Informationen: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPflAbfV/true