Grundsteuerreform ab 01.01.2025
Für das neue Jahr 2025 werden an alle Eigentümer neue Grundsteuerbescheide von der Verwaltung per Post verschickt. Diese Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich Anfang bis Mitte Januar 2025 verschickt.
Die Vorauszahlungen sind unverändert zu den jeweiligen Steuerterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig.
Für diejenigen, die der Gemeinde eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden wie bisher, die Vorauszahlungen zu den Fälligkeiten vom Konto abgebucht. Sollte keine Abbuchungsermächtigung bestehen, bitten wir darauf zu achten, die Zahlungen zu den Fälligkeiten fristgerecht zu überweisen.